Reinigung und Desinfektion von dentalen Hand- und Winkelstücken und Turbinen
Zahnärztliche Übertragungsinstrumente (Hand- und Winkelstücke, Turbinen) können während der Behandlung sowohl außen als auch innen mit organischem Material (Speichel oder Blut) kontaminiert werden. Somit ergibt sich die Einstufung der Übertragungsinstrumente in die Risikoklasse „semikritisch B“ („kritisch B“ für den Einsatz während chirurgischer Eingriffe).
Die äußere wie innere Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten ist aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos nach jedem Einsatz am Patienten erforderlich. Die Aufbereitung besteht aus Reinigung und Desinfektion und ggf. anschließender Sterilisation.
Die Aufbereitung von Medizinprodukten hat entsprechend der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV, §4 Abs. 2) sowie der DIN EN ISO 17664-1:2021 unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren zu erfolgen.
Maschinelle Aufbereitung:
Verfahren 1: Verfahren im RDG
Verfahren 3: maschinelle Reinigung und Pflege ohne Desinfektionsstufe im Aufbereitungsgerät für Übertragungsinstrumente (z.B. Assistina) anschließend
Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator
Verfahren 6: Reinigung, Pflege, thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt in einem Kombinationsgerät (z.B. DAC)
Manuelle Aufbereitung:
Nicht fixierende Vorreinigung der Außen- und Innenflächen innerhalb von 10 Minuten nach der Benutzung (z.B. Spülen mit Wasser). Für die Innenflächen sind geeignete Adapter zu verwenden.
Verfahren 2.2: Sprüh-/Wischverfahren für Außenflächen anschließend
Verfahren 2.3: Sprühverfahren (Reinigung und Desinfektion) mit Hilfe spezieller Adapter für Innenflächen von Medizinprodukten oder
Verfahren 4: thermische Behandlung (Desinfektion) unverpackt im Dampfsterilisator
Eine aufeinanderfolgende manuelle Reinigung und Desinfektion der Außen- und Innenflächen von Übertragungsinstrumenten ohne anschließende Behandlung im Dampfsterilisator darf nur durchgeführt werden, wenn der Hersteller des jeweiligen Übertragungsinstrumentes eine material- und funktionstechnische Freigabe erteilt hat und der Hersteller des Desinfektionsmittels die Wirkung der manuellen chemischen Desinfektion als zuverlässiges Verfahren nachgewiesen hat.
Daher sind die Angaben des Herstellers zur Aufbereitung der Übertragungsinstrumente dringend einzuhalten!
Werden diese nicht befolgt, ist der Anwender / Praxisinhaber verantwortlich für den Aufbereitungsprozess und muss diesen dokumentieren.
Alle unsere Desinfektionsmittel sind geeignet für die Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten nach
Verfahren 2.2, vorausgesetzt diese werden vorher mit einem Enzym-Reiniger (3860W) abgewischt oder mechanisch mit einer Bürste unter fließendem Wasser gereinigt und anschließend unverpackt im Dampfsterilisator sterilisiert.
Bei unseren Tüchern 2439 / 2449 – pep viru kann auf die anschließende Sterilisation verzichtet werden.
Der Musterhygieneplan gibt keine Sterilisation bei der manuellen Aufbereitung vor, allerdings verbieten unsere Desinfektionstücher die Aufbereitung semikritischer & kritischer Instrumente, da die Wirksamkeit nicht gewährleistet werden kann.
Die Aufbereitung semikritischer Medizinprodukte können wir nur für die Tücher 2439 / 2449 ausloben.