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Bezugsberechtigung für Arzneimittel



Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

unsere Produkte OP sept (33104) und OP derm (33106) aus dem Bereich Haut- und Händedesinfektion sind als Arzneimittel gelistet. Für Arzneimittel bestehen andere gesetzliche Anforderungen als für Medizinprodukte.

Gemäß Arzneimittel-Handelsverordnung (§6 AM-HandelsV) und den Leitlinien für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln (Kapitel 5.3 GDP-LL) sind wir verpflichtet zu überprüfen, ob Sie zum Bezug von Arzneimitteln berechtigt sind. Dies gilt auch dann, wenn wir seit Jahr(zehnt)en vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Wir bitten Sie, uns Ihre Bezugsberechtigung für Arzneimittel anzuzeigen.

Dazu laden Sie sich einfach das Formular „Bezugsberechtigung“ herunter, füllen dieses vollständig aus, legen den entsprechenden Nachweis bei und senden beides an uns zurück an arzneimittel@peppler.de oder via Fax an 0641-952 05-28.

Bestellen Sie für

  • eine Apotheke, benötigen wir eine Kopie Ihrer Erlaubnis gemäß Apothekengesetz
  • eine (Zahn-)Arztpraxis, benötigen wir eine Kopie Ihre Approbationsurkunde oder Ihre Arztnummer
  • den gewerblichen Verbrauch, benötigen wir eine Kopie Ihres Gewerbenachweises.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder zu diesem Vorgehen haben, setzen Sie sich sehr gerne mit unseren Medizinprodukteberaterinnen und -beratern in Verbindung.

Oder schreiben Sie uns auch gerne eine E-Mail an: info@peppler.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Peppler

Dokument "Bezugsberechtigung für Arzneimittel" zum Download